Weitere Informationen in Sachen Frauen-
und Kinderschläger Klaus Weber (Asi-Klaus | Informant der
Stadtverwaltung Köln), sowie zu den verfassungsfeindlichen
Zuständen in der Flemingstraße, folgen zum gegebenen
Zeitpunkt ...
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit
in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar
geltendes Recht.
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung,
sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu
ermitteln. Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft
folgt auch, daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein
vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung verkündetes Urteil
ein Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es zuungunsten der
Angeklagten - einzulegen ist.